Der Baumprofi - Alles um den Baum 08341 / 74880
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Naturschutzleistung erster Güte

 

In dem Waldstück bei Neugablonz wurden neun Fichten, mit Befall des Buchdruckers entdeckt. Soweit so gut. Nachdem Waldgesetz von Bayern, in dem steht, dass der Wald zu schützen sei, werden diese Bäume gefällt, um dem „Käfer“ Einhalt zu gebieten. Doch nun haben sich dort Graureiher zum Brüten niedergelassen, somit waren diese Bäume unter Schutz und durften nicht mehr entfernt werden, mit der Folge der restliche Wald wurde nun vom Käfer befallen und musste gefällt werden. Mit dem Ergebnis, dass der Graureiher gar nichts mehr zum Brüten hat. Aber ins Naturschutzgesetz soll aufgenommen werden „…die Forstwirtschaft hat die Vorschriften des Waldgesetzes für Bayern zu beachten…“ aber genau dies hat der Naturschutz verhindert! Nicht der „Käfer“ hat den Kahlschlag verursacht sondern die Starrköpfigkeit der Naturschützer. Eine Glanzleistung der Naturschutzbehörde und des Landesbund für Vogelschutz.

Wenn Naturschutz, dann aber richtig!

Als wir am Donnerstag, den 17.11.2016 damit begannen einen nicht mehr standsicheren Baum abzutragen, kamen wie bei solchen Arbeiten nicht anders zu erwarten ist, die „selbsternannten Naturschützer“ mit den üblichen Argumenten wie, der schöne Baum, der Baum ist doch gesund und so weiter. Allerdings bleiben diese „Baumexperten“ dann nicht bis zum Schluss, wo dann das ganze Ausmaß des Schadens, der total verfaulte Wurzelstock, zu sehen ist, oder Rufen nur anonym bei einer Behörde an, um sich über die Fällung zu beschweren.
Ein Tipp an all die „Baumschützer“ ist, den Eigentümer des Baumes schriftlich von jeder Haftung zu entbinden und alle auftretenden Schäden selbst zu übernehmen, was deren finanzielle Mittel schnell erschöpfen wird. Ein weiterer Vorschlag ist eine Baumpatenschaft zu übernehmen und die jährlichen Pflegekosten dem Baumbesitzer in voller Höhe zu erstatten und alle Schäden zu übernehmen, auch hier ist davon auszugehen, dass die Haushaltskasse das nicht hergibt und der Baumbesitzer wieder auf den Schäden und Kosten sitzen bleibt, zumal unter diesem Baum auch noch jede Menge Menschen vor allem Schulkinder, den Parkplatz, als Abkürzung auf ihrem Weg in die Stadt „verwenden“.
Bisher bin ich nur von Sachschäden ausgegangen, was ist aber wenn ein Mensch zu Schaden kommt oder sogar dabei stirbt, sind die „selbsternannten Naturschützer“ dann immer noch der Meinung der Baum ist doch „gesund“?
Nein, dann wissen genau diese Leute, der Baumbesitzer hätte den Baum schon längst fällen müssen, um Schäden zu vermeiden!

Diese Herrschaften dürfen es getrost uns überlassen, ob ein Baum gefällt wird oder nicht, denn nur wir haben das Wissen, die entsprechenden Diagnosegeräte und die langjährige Erfahrung, um beurteilen zu können, ob ein Baum gefährlich ist oder nicht. Nur wir sind täglich vor Ort und sehen was der Baum für Schäden hat, diese Arbeit lässt sich nicht vom Schreibtisch aus beurteilen!

  1. Und wo sind die Naturschützer wenn jeden Tag zig tausende Quadratmeter Fassaden mit Vollwärmeschutz zugeklebt werden und damit zig tausende Lebensstätten von Vögeln und Fledermäusen vernichtet werden? Wo sind die Umweltämter und verlangen einen Ausgleich dafür, für den sinnlos vernichteten Lebensraum, sie machen ja sogar mit. Mit sogenannten Energieberatern raten die Umweltämter dem Hausbesitzer sogar selbst für die Vernichtung von Lebensraum in Form von einer überaus zweifelhaften Energieeinsparung durch Vollwärmeschutz vom Keller bis zum Dach.
     
  2. Wo waren die Naturschützer im Augst 2016 als an der Bundesstraße 12 unzählige Bäume durch die zuständige Behörde gefällt wurden? Dieser Termin liegt innerhalb der Sperrfrist für Fällungen in der freien Natur und fällt damit nicht unter den § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr.2 BNatSchG.
    Die Naturschützer waren vielleicht mit einem Billigflieger gerade auf Malle.

     
  3. Wo war der verantwortungsvolle Umgang mit der Sicherheit der Passanten in Trier, als am 22.11.2012 eine total marode Kastanie bei absoluter Windstille in eine Menschenmenge stürzte. Resultat eine Tote und mehrere (19) Verletzte. Der Baumkontrolleur konnte sich nicht durchringen den Baum fällen zu lassen um sein „Grünes Image“ zu wahren, obwohl bei dem vorhanden sein der Rippen, Wülste und Beulen am Stamm, die der Baum nicht erst seit gestern hatte eine SOFORTIGE Fällung hätte veranlasst werden müssen.
    Umso verwunderlicher ist dann die Tatsache, dass der „gesunde“ Nachbarbaum am Montag darauf sofort gefällt wurde!

    Und dann nur vier Monate nach diesem „Unfall“, im März 2013, stürzt der nächste Baum in Trier um und fällt in eine Bushaltestelle.

    Am 25.Juli 2015 fiel ein Baum auf die Bahnstrecke, es kam nur zu Verspätungen.
    Dann am 12.September 2016 fällt schon wieder ein Baum um, diesmal in einem Park, zu Glück ohne Verletzte.
    Den Baumkontrolleuren fehlt das nötige Wissen und vor allem die Praxis und der Mut einen Baum fällen zu lassen bevor er selber fällt! Die Teilung der Kontrolle und der Fällung ist nicht der richtige Weg. Die Baumkontrolleure müssen bei der Fällung mit dabei sein, um auch die Schäden im Innenleben des Baumes mit dem Rindengesicht zu vergleichen und dieses Wissen in zukünftige Kontrollen mit einfließen lassen zu können.

     
  4. Wo sind die Umweltämter und Naturschützer wenn Baumarktketten billiges Brennholz palettenweise zum Verkauf anbietet. Holz aus dem Ostblock, Illegal eingeschlagen, mit gefälschten Papieren versehen und zum Teil Radioaktiv verseucht!
    Ich kann mir leicht vorstellen wo diese Leute waren, in der Schlange beim Baumarkt um „billiges Holz“ zu ergattern, denn Geiz ist Geil und schließlich wollen die „Naturschützer“ ja auch billig Heizen, Naturschutz hin oder her.
    Sehenswert der Film „Die Holzlüge“.
    Oder der Film „Raubbau in den Karpaten“ (http://www.dw.com/de/rum%C3%A4nien-raubbau-in-den-karpaten/av-17898277)

     
  5. Wo waren die Naturschützer, als die Stadt Kaufbeuren wirklich gesunde Bäume von Kaufbeurer Bürgern fällt, um ihn als „Weihnachtsbaum“ auf dem Altar des Kommerz zu opfern. Nicht einer dieser pseudo Naturschützer verliert auch nur ein Wort darüber.

Naturschutz kann nicht auf Kosten der Verkehrssicherheit betrieben werden. Deshalb ist es grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn der Baumeigentümer aufgrund der festgestellten Defektsymptome das öffentliche Interesse an der Verkehrssicherheit und damit den Schutz von Leib und Leben im Einzelfall höher bewertet, als das Interesse an dem unveränderten Fortbestand der Bäume

 

Ich frage mich nur warum ich bei meinen Kunden immer kritisch hinterfrage, warum sie ihren Baum fällen lassen wollen und versuche immer auch Alternativen zur Fällung aufzuzeigen und nicht einfach darauf los zu holzen.

Zertifiziert, Gütesiegel

Heutzutage muss alles mit einem Zertifikat versehen sein. Was sich hinter diesem Zertifikat verbirgt erfährt der Kunde meist nicht. So ist zum Beispiel ein PEFC-Zertifikat im Normalfall das Papier nicht Wert auf dem es gedruckt ist. Denn das PEFC-Logo sieht immer gleich aus, egal ob es aus Deutschland oder aus dem Ausland stammt. Nur der Standard der hinter dem Logo steht ist NICHT derselbe. Denn den legt jedes Land selbst fest.

Genauso verhält es sich bei den Motorsägenscheinen.
Da erkennt zum Beispiel eine Landes Forstverwaltung aus der Mitte Deutschlands nur noch Motorsägenkurse an die nach KWF zertifiziert sind. Gleichzeitig bietet sie aber auf ihrer Internetseite eintägige Motorsägenkurse an, die aber nach dem KWF-Zertifikat gar nicht möglich sind!

 

Hier die Aussagen eines Kollegen:
„Nicht das Gütesiegel ihres Ausbilders schützt Sie vor Verletzung und Tod bei der Waldarbeit. Es ist die Qualität der Wissensvermittlung, Ihre Fähigkeit dieses Wissen umzusetzen und Ihr eigenes Verantwortungsbewusstsein für sich und Ihre Mitmenschen.“

FSC-Wälder in Russland

Die Sendung Kassensturz des Schweizer Fernsehns berichtete am 15. November über einen FSC zertifizierten Wald in der Region Karelien, Russland. Ein Forstunternehmen hat in den dortigen Wäldern für das Möbelhaus IKEA Wälder kahlgeschlagen. Wie Greenpeace Russland behauptet, handelt es sich dabei um besonders schützenswerte Wälder des borealen Nadelwaldgürtels. FSC hat eine Untersuchung eingeleitet. Wie FSC-Schweiz mitteilt, sind Kahlschläge in FSC-Wäldern nicht grundsätzlich verboten, nicht einmal in besonders schützenswerten Wäldern. Ob solche im Rahmen von FSC möglich sind, hängt von nationalen Waldgesetzgebung ab.

Aktualisiert am

13-03-2024

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