Naturschutzleistung erster Güte
In dem Waldstück bei Neugablonz wurden neun Fichten, mit Befall des Buchdruckers entdeckt. Soweit so gut. Nachdem Waldgesetz von Bayern, in dem steht, dass der Wald zu schützen sei, werden diese Bäume gefällt, um dem „Käfer“ Einhalt zu gebieten. Doch nun haben sich dort Graureiher zum Brüten niedergelassen, somit waren diese Bäume unter Schutz und durften nicht mehr entfernt werden, mit der Folge der restliche Wald wurde nun vom Käfer befallen und musste gefällt werden. Mit dem Ergebnis, dass der Graureiher gar nichts mehr zum Brüten hat. Aber ins Naturschutzgesetz soll aufgenommen werden „…die Forstwirtschaft hat die Vorschriften des Waldgesetzes für Bayern zu beachten…“ aber genau dies hat der Naturschutz verhindert! Nicht der „Käfer“ hat den Kahlschlag verursacht sondern die Starrköpfigkeit der Naturschützer. Eine Glanzleistung der Naturschutzbehörde und des Landesbund für Vogelschutz.
Als wir am Donnerstag, den 17.11.2016 damit begannen einen nicht mehr standsicheren Baum abzutragen, kamen wie bei solchen Arbeiten nicht anders zu
erwarten ist, die „selbsternannten Naturschützer“ mit den üblichen Argumenten wie, der schöne Baum, der Baum ist doch gesund und so weiter. Allerdings bleiben diese „Baumexperten“ dann nicht bis zum
Schluss, wo dann das ganze Ausmaß des Schadens, der total verfaulte Wurzelstock, zu sehen ist, oder Rufen nur anonym bei einer Behörde an, um sich über die Fällung zu beschweren.
Ein Tipp an all die „Baumschützer“ ist, den Eigentümer des Baumes schriftlich von jeder Haftung zu entbinden und alle auftretenden Schäden selbst zu übernehmen, was deren finanzielle Mittel schnell
erschöpfen wird. Ein weiterer Vorschlag ist eine Baumpatenschaft zu übernehmen und die jährlichen Pflegekosten dem Baumbesitzer in voller Höhe zu erstatten und alle Schäden zu übernehmen, auch hier
ist davon auszugehen, dass die Haushaltskasse das nicht hergibt und der Baumbesitzer wieder auf den Schäden und Kosten sitzen bleibt, zumal unter diesem Baum auch noch jede Menge Menschen vor allem
Schulkinder, den Parkplatz, als Abkürzung auf ihrem Weg in die Stadt „verwenden“.
Bisher bin ich nur von Sachschäden ausgegangen, was ist aber wenn ein Mensch zu Schaden kommt oder sogar dabei stirbt, sind die „selbsternannten Naturschützer“ dann immer noch der Meinung der Baum
ist doch „gesund“?
Nein, dann wissen genau diese Leute, der Baumbesitzer hätte den Baum schon längst fällen müssen, um Schäden zu vermeiden!
Diese Herrschaften dürfen es getrost uns überlassen, ob ein Baum gefällt wird oder nicht, denn nur wir haben das Wissen, die entsprechenden Diagnosegeräte und die langjährige Erfahrung, um beurteilen zu können, ob ein Baum gefährlich ist oder nicht. Nur wir sind täglich vor Ort und sehen was der Baum für Schäden hat, diese Arbeit lässt sich nicht vom Schreibtisch aus beurteilen!
Naturschutz kann nicht auf Kosten der Verkehrssicherheit betrieben werden. Deshalb ist es grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn der Baumeigentümer aufgrund der festgestellten Defektsymptome das öffentliche Interesse an der Verkehrssicherheit und damit den Schutz von Leib und Leben im Einzelfall höher bewertet, als das Interesse an dem unveränderten Fortbestand der Bäume
Ich frage mich nur warum ich bei meinen Kunden immer kritisch hinterfrage, warum sie ihren Baum fällen lassen wollen und versuche immer auch Alternativen zur Fällung aufzuzeigen und nicht einfach darauf los zu holzen.
Heutzutage muss alles mit einem Zertifikat versehen sein. Was sich hinter diesem Zertifikat verbirgt erfährt der Kunde meist nicht. So ist zum Beispiel ein PEFC-Zertifikat im Normalfall das Papier nicht Wert auf dem es gedruckt ist. Denn das PEFC-Logo sieht immer gleich aus, egal ob es aus Deutschland oder aus dem Ausland stammt. Nur der Standard der hinter dem Logo steht ist NICHT derselbe. Denn den legt jedes Land selbst fest.
Genauso verhält es sich bei den Motorsägenscheinen.
Da erkennt zum Beispiel eine Landes Forstverwaltung aus der Mitte Deutschlands nur noch Motorsägenkurse an die nach KWF zertifiziert sind. Gleichzeitig bietet sie aber auf ihrer Internetseite
eintägige Motorsägenkurse an, die aber nach dem KWF-Zertifikat gar nicht möglich sind!
Hier die Aussagen eines Kollegen:
„Nicht das Gütesiegel ihres Ausbilders schützt Sie vor Verletzung und Tod bei der Waldarbeit. Es ist die Qualität der Wissensvermittlung, Ihre Fähigkeit dieses Wissen umzusetzen und Ihr eigenes
Verantwortungsbewusstsein für sich und Ihre Mitmenschen.“
Die Sendung Kassensturz des Schweizer Fernsehns berichtete am 15. November über einen FSC zertifizierten Wald in der Region Karelien, Russland. Ein Forstunternehmen hat in den dortigen Wäldern für das Möbelhaus IKEA Wälder kahlgeschlagen. Wie Greenpeace Russland behauptet, handelt es sich dabei um besonders schützenswerte Wälder des borealen Nadelwaldgürtels. FSC hat eine Untersuchung eingeleitet. Wie FSC-Schweiz mitteilt, sind Kahlschläge in FSC-Wäldern nicht grundsätzlich verboten, nicht einmal in besonders schützenswerten Wäldern. Ob solche im Rahmen von FSC möglich sind, hängt von nationalen Waldgesetzgebung ab.